PPL(A) - Privatflugzeugführer nach JAR-FCL
Allgemeines
Die Privatpilotenlizenz (PPL) berechtigt zum Führen von Flugzeugen zu privaten Zwecken - also nicht im gewerblichen Luftverkehr.
Sie möchten einen PPL(A) erwerben? Der Fernlehrgang ist der ideale Weg!
- Freie Zeiteinteilung: Sie lernen, wenn Sie Zeit und Lust haben.
- Zeitraubende Anfahrtswege entfallen.
- Der Fernkurs ist auch eine finanziell attraktive Variante.
- Wir stehen Ihnen - wenn nötig - mit Rat und Tat zur Seite.
Natürlich kann der Gröger-Fernlehrgang auch als Ergänzung zu einem normalen Theorieunterricht oder zur Erweiterung des persönlichen Wissens verwendet werden.
Der Fernlehrgang auf einen Bilck
Bezeichnung: | Fernlehrgang zum Erwerb der Privatpilotenlizenz | |
Umfang: | 28 Lehrbriefe in Ordnern bzw. 1 CD | |
Beginn: | jederzeit | |
Dauer: | 4 Wochen bis 18 Monate, je nach persönlichem Einsatz | |
Kosten: | € 520,00, zahlbar in 2 Raten zu je € 260,00 | |
Aufbau des Fernlehrgangs
Jeder unserer Fernlehrgänge ist nach einem bewährten Schema aufgebaut: Zunächst ist der Fernlehrgang in Sachgebiete unterteilt, die sich an JAR-FCL orientieren. Wir haben die Reihenfolge etwas verändert, weil zum einen auch in der Prüfung einige Sachgebiete gemeinsam geprüft werden, wie z.B. Luftrecht und Funkverkehr. Zum anderen sind bestimmte Gruppierungen sachlich sinnvoll, so z.B. die Zusammenlegung der Sachgebiete Aerodynamik, Allgemeine Luftfahrtzeugkunde und Flugleistung in dem Sachgebiet Technik.
Die Fachgebiete sind thematisch in einzelne Lehrbriefe unterteilt. Jeder Lehrbrief beschäftigt sich mit einem bestimmten Thema.
Der Aufbau der einzelnen Lehrbriefe sieht in der Regel folgendermaßen aus:
- Inhalt - Arbeitsanweisung
- Lehrtext mit Abbildungen
- Selbstkontrollaufgaben mit Lösungen
- Testaufgaben
Abkürzungen finden Sie entweder am Anfang der Sachgebiete oder in den einzelnen Lehrbriefen.
Selbstkontroll- und Testaufgaben sind möglichst prüfungsnah, um eine optimale Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zu ermöglichen.
Der Fernlehrgang PPL(A) umfasst 28 Lehrbriefe.
Kosten des Fernlehrgangs
Der Fernlehrgang kostet einschließlich Vertragsabschluss, Versandkosten und Korrektur der Testaufgaben, sowie des Nachtragsdienstes während der ersten
6 Monate:
für CD- und Papierversion: | 520,00 € | |
für die Papierversion: | 500,00 € | |
für die CD-Version*: | 440,00 € | |
*nicht ausdruckbar |
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Die Lehrgangsgebühr ist in zwei gleichen Raten im Abstand von 3 Monaten zahlbar.
Ablauf des Fernlehrgangs
Sie entscheiden, mit welchem Sachgebiet Sie beginnen möchten. Innerhalb der einzelnen Sachgebiete empfiehlt es sich, die Lehrbriefe nacheinander durchzuarbeiten, da die Inhalte oft aufeinander aufbauen.
Zur Erarbeitung der einzelnen Themen sind den Lehrbriefen jeweils Arbeitsanweisungen vorangestellt. Die Selbstkontrollaufgaben mit den dazugehörigen Lösungen geben Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wissensstand zu überprüfen. Ist dieser Test zufriedenstellend ausgefallen, beantworten Sie die Testaufgaben auf den entsprechenden Testlösungsblättern und senden diese zur Korrektur ein. Sie erhalten Ihre Tests korrigiert und bewertet wieder zurück; Tests, die in der Bewertung unter 70 % liegen, müssen wiederholt werden.
Sind alle Testaufgaben erfolgreich bearbeitet, erhalten Sie von der Fernschule eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem Fernlehrgang. Ihre Flugschule meldet Sie dann zur Theorieprüfung bei der zuständigen Landesbehörde an. Ob und in welchem Umfang die Flugschule ergänzenden Nahunterricht durchführt, liegt im Ermessen der einzelnen Flugschule, ist aber auf jeden Fall sinnvoll.
Die Fernschule hat für den PPL(A) eine Höchstlaufzeit von 18 Monaten festgelegt.
Anmeldung zum Fernlehrgang
Sie können den Fernlehrgang schriftlich, telefonisch oder per Email bestellen. Wir senden Ihnen dann den Ausbildungsvertrag in 2-facher Ausfertigung zu und ein Formblatt, auf dem die Flugschule bestätigt, dass bei der zuständigen Landesbehörde eine Schülermeldung erfolgt ist.
Sobald Sie uns die unterschriebenen Ausbildungsverträge zurücksenden, erhalten Sie das Unterrichtsmaterial. Wenn die von der Flugschule ausgefüllte Bestätigung der Schülermeldung bei uns eintrifft, erhalten Sie das gegengezeichnete Vertragsexemplar, in dem der Ausbildungsbeginn und die Zahlungsraten festgelegt sind.
Falls Sie sich mit dem Lehrmaterial beschäftigen wollen, bevor Sie offiziell mit der Ausbildung beginnen, schicken Sie uns bitte nur die beiden unterschriebenen Ausbildungsverträge mit einem entsprechenden Vermerk zu.
Voraussetzungen bei Ausbildungsbeginn nach JAR-FCL
- Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre, bei Lizenzerwerb 17 Jahre.
- Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 oder 2
- eine Bescheinigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde über die Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes (wenn eine solche nicht schon bei Beginn einer anderen Ausbildung vorgelegt wurde).
Fachliche Voraussetzungen für den Lizenzerwerb
- Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Sachgebiete:
- Luftrecht
- Allgemeine Flugzeugkenntnisse
- Flugleistung und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Flugbetriebliche Verfahren
- Aerodynamik
- Funkverkehr
- Allgemeine Flugsicherheit
Der Gröger-Fernlehrgang ist eine behördlich anerkannte Ausbildung. Gleichzeitig muss ein Flugschüler in einem Ausbildungsbetrieb oder einer akzeptierten, registrierten Ausbildungseinrichtung, in der Regel also bei einer Flugschule, zur Ausbildung angemeldet sein.
- Die praktische Flugausbildung umfasst
- 45 Std., davon bis zu 5 Std. in einem Simulator oder FNPT
- darin enthalten sind mind. 25 Std. mit Fluglehrer und mind. 10 Std. Alleinflug, davon wiederum mind. 5 Std. Überlandflug.
Für eine Nachtflugqualifikation müssen mind. 5 Std. Nachtflug, davon mind. 3 Std. mit Fluglehrer mit mind. 1 Std. Überlandflugnavigation und 5 Alleinstarts und -landungen absolviert werden.
- Sprechfunkzeugnis
Zusätzlich muss ein Funksprechzeugnis (BZF I oder AZF) erworben werden. - Prüfungsmeldung
- Auf Anforderung muss ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorgelegt werden, wenn das zu Ausbildungsbeginn eingereichte älter als 1 Jahr ist.
- Nachweis der theoretischen und praktischen Ausbildung
- 1 Passbild
Die Prüfung
Die theoretische Prüfung dauert 6 Std., umfasst mindestens 120 Fragen und kann, nach Ermessen der zuständigen Landesbehörde, an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Der überwiegende Teil der Prüfung besteht aus multiple choice Fragen. Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn mindestens 75 % der möglichen Punkte erreicht wurden.
Die Theorieprüfung gilt als bestanden, wenn alle Prüfungsteile innerhalb von 12 Monaten abgelegt wurden. Eine bestandene Theorieprüfung wird 24 Monate für den Erwerb der PPL(A) Lizenz akzeptiert.
Die praktische Prüfung umfass u.a. einen mind. 60-minütigen Navigationsflug, der in Absprache mit dem Prüfer auch gesondert abgelegt werden kann.
Weitere Informationen
Unsere Fernlehrgänge sind von der Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen. Dort wurde der Fernlehrgang sowohl einer inhaltlichen wie auch einer juristischen Prüfung unterzogen - und für gut befunden.
Außerdem liegt der Fernschule die entsprechende Erlaubnis des Luftfahrt-Bundesamts vor.




